Polymarket in der Schweiz: Gesperrt, legal, Steuern (Stand Oktober 2026)

📅 25. Oktober 2026⏱️ 6 min Lesezeit🏷️ Prediction Markets
Polymarket in der Schweiz: Gesperrt, legal, Steuern (Stand Oktober 2026)

Kurze Antwort: Polymarket selbst sperrt die Schweiz nicht. Die Schweiz sperrt aber Polymarket. Die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa hat polymarket.com am 26. November 2024 auf ihre Sperrliste gesetzt, kalshi.com folgte am 25. November 2025. Schweizer Internetanbieter müssen den Zugang deshalb blockieren. Strafbestimmungen gegen Spielende enthält das Geldspielgesetz nicht, wohl aber gegen Anbieter und gegen Werbung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Gesperrt per Gesetz: Nach Art. 86 des Geldspielgesetzes (BGS) wird der Zugang zu online durchgeführten Geldspielen gesperrt, wenn sie in der Schweiz nicht bewilligt sind. Polymarket hat keine Schweizer Bewilligung.
  • Polymarkets eigene Liste: Die Schweiz steht nicht auf der Sperrliste im Polymarket Help Center. Die Sperre kommt allein von Schweizer Seite.
  • Auch Ratgeber-Seiten gesperrt: Am 25. August 2026 hat die Gespa vier Schweizer Polymarket-Ratgeberseiten gesperrt (polymarket-swiss.ch, polymarketschweiz.ch, polymarketsuisse.ch, polymarketswitzerland.ch).
  • Werbung ist verboten: Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 BGS mit Busse bis 500 000 Franken bedroht.
  • Steuern: Die Steuerfreiheit für Geldspielgewinne gilt in der Schweiz nur für bewilligte Spiele. Gewinne aus nicht bewilligten Angeboten sind nach kantonaler Praxis voll steuerbar.

Polymarket auf der Gespa-Sperrliste

Die Gespa veröffentlicht ihre Sperrliste als Textdatei unter blocklist.gespa.ch. Jede Änderung ist als datierte Diff-Datei nachvollziehbar:

Datum der AufnahmeDomainQuelle
26.11.2024polymarket.comgespa_blocklist_20241126.diff
25.11.2025kalshi.comgespa_blocklist_20251125.diff
25.08.2026polymarket-swiss.ch, polymarketschweiz.ch, polymarketsuisse.ch, polymarketswitzerland.chgespa_blocklist_20260825.diff

Die aktuelle Liste (Serial 20260825) umfasst rund 890 Domains, fast ausschliesslich Online-Casinos und Wettanbieter. Polymarket wird damit behandelt wie jedes andere ausländische Geldspielangebot ohne Bewilligung.

Die vier im August gesperrten .ch-Domains waren laut Branchenberichten keine offiziellen Polymarket-Seiten, sondern Ratgeber von Dritten. Eine davon schrieb ausdrücklich, sie sei ein Leitfaden und nicht die offizielle Plattform. Die Gespa sperrt also nicht nur den Anbieter selbst.

Was das Geldspielgesetz sagt

Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) definiert Geldspiele in Art. 3 lit. a sehr weit: Spiele, bei denen gegen einen geldwerten Einsatz ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht. Sportwetten sind nach Art. 3 lit. c ausdrücklich Geldspiele. Ein Polymarket-Kontrakt kostet einen Einsatz und zahlt bei richtiger Vorhersage einen Dollar aus. Die Gespa stuft das als Geldspiel ein, sonst stünde die Domain nicht auf ihrer Liste.

Die drei zentralen Normen:

NormInhalt
Art. 86 BGSZugang zu nicht bewilligten Online-Geldspielen ausländischer Anbieter wird gesperrt, die Fernmeldedienstanbieterinnen setzen die Sperre um
Art. 74 Abs. 3 BGS„Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten."
Art. 131 BGSBusse bis 500 000 Franken u. a. für das Durchführen nicht bewilligter Geldspiele und für Werbung dafür

Machen sich Spielende in der Schweiz strafbar?

Die Strafbestimmungen des BGS (Art. 130 und 131) richten sich an Veranstalter, an Personen, die technische Mittel bereitstellen, an Werbende und an Wiederverkäufer. Eine Strafnorm für die blosse Teilnahme an einem gesperrten Angebot enthält das Gesetz nicht. Schweizer Medien zitieren die Gespa entsprechend: Wer trotzdem auf Polymarket wettet, macht sich nicht strafbar.

Straffrei heisst aber nicht risikofrei:

  • Kein Schutz: Für Angebote ohne Bewilligung gelten die Schweizer Spielerschutz-Vorgaben nicht, also weder Sozialkonzept noch Spielsperren oder Aufsicht durch die Gespa.
  • Polymarkets Regeln: Polymarket untersagt die Umgehung von Sperren per VPN. Wer dagegen verstösst, riskiert die Sperrung seines Kontos.
  • Steuern: Gewinne bleiben steuerpflichtig (siehe unten).

Anleitungen zum Umgehen der Netzsperre gibt es auf polymarkt.de bewusst nicht.

Polymarket-Gewinne in der Schweiz versteuern

Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer stellt Geldspielgewinne nur dann steuerfrei, wenn sie aus in der Schweiz zugelassenen Spielen stammen: aus Spielbankenspielen sowie aus Grossspielen bis zur Freigrenze von rund 1 Million Franken. Polymarket ist nicht zugelassen.

Der Kanton Schwyz formuliert es in seinem Merkblatt zur Besteuerung von Geldspielgewinnen so: Gewinne aus nicht bewilligten Spielen sind vollumfänglich steuerbar. Andere Kantone folgen derselben Bundesregel, Details zur Deklaration klärt die jeweilige kantonale Steuerverwaltung.

Dazu kommt die Krypto-Seite. Polymarket rechnet in einem Dollar-Stablecoin ab. Krypto-Guthaben gehören in der Schweiz zum Vermögen und werden mit dem Kurswert per 31. Dezember in der Steuererklärung angegeben. Für Privatpersonen sind Kursgewinne auf dem Privatvermögen grundsätzlich steuerfrei, die Gewinne aus den Wetten selbst aber nicht.

VorgangSteuerliche Einordnung (Grundsatz)
Gewinn aus einem Polymarket-KontraktEinkommen, kein Freibetrag, da Spiel nicht bewilligt
Stablecoin-Guthaben am JahresendeVermögenssteuer zum Kurswert
Verlust aus Polymarket-KontraktenNicht mit anderen Einkünften verrechenbar (allgemeine Regel für Geldspielverluste)

Eine Stellungnahme der Eidgenössischen Steuerverwaltung speziell zu Prognosemärkten gibt es bisher nicht.

Legale Alternativen in der Schweiz

Wer in der Schweiz auf Ereignisse tippen will, hat innerhalb des Gesetzes nur die bewilligten Anbieter:

  • Swisslos und Loterie Romande: die bewilligten Anbieter von Lotterien und Sportwetten.
  • Konzessionierte Online-Casinos: Die Spielbanken mit Online-Erweiterung stehen auf der Website der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK).
  • Prognosen ohne Einsatz: Die Quoten von Polymarket sind öffentlich. Unsere Seite Polymarket-Wahrscheinlichkeiten live zeigt sie, ohne dass dafür ein Konto oder ein Einsatz nötig wäre.

Mehr zu Alternativen steht in unserem Überblick Polymarket Alternative: Was ist legal?

FAQ: Polymarket Schweiz

Ist Polymarket in der Schweiz legal?

Polymarket hat keine Schweizer Bewilligung. Die Domain polymarket.com steht seit dem 26.11.2024 auf der Gespa-Sperrliste, Internetanbieter müssen sie blockieren. Die blosse Teilnahme ist nach dem Geldspielgesetz nicht strafbar, das Angebot ist aber nicht bewilligt.

Warum funktioniert Polymarket in der Schweiz nicht?

Weil Schweizer Fernmeldedienstanbieterinnen nach Art. 86 BGS alle Domains auf der Gespa-Sperrliste blockieren müssen. Polymarket selbst sperrt die Schweiz nicht.

Ist Kalshi in der Schweiz erlaubt?

Nein. kalshi.com steht seit dem 25.11.2025 ebenfalls auf der Gespa-Sperrliste. Kalshi sperrt die Schweiz zusätzlich auch selbst.

Muss ich Polymarket-Gewinne in der Schweiz versteuern?

Grundsätzlich ja. Steuerfrei sind in der Schweiz nur Gewinne aus bewilligten Geldspielen. Gewinne aus nicht bewilligten Angeboten sind nach kantonaler Praxis voll steuerbar. Bei konkreten Beträgen hilft die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung.

Darf man in der Schweiz für Polymarket werben?

Nein. Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele, Art. 131 BGS sieht dafür Bussen bis 500 000 Franken vor.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt bzw. an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Teilnahme an Glücksspiel erst ab 18. Hilfe bei Glücksspielproblemen: check-dein-spiel.de.

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