Polymarket Steuern in Österreich: Wette oder Derivat? (Stand Oktober 2026)

📅 25. Oktober 2026⏱️ 8 min Lesezeit🏷️ Prediction Markets
Polymarket Steuern in Österreich: Wette oder Derivat? (Stand Oktober 2026)

Kurze Antwort: Wie Polymarket-Gewinne in Österreich zu versteuern sind, ist nicht geklärt. Das Finanzministerium hat sich zu Prognosemärkten nicht geäußert, Urteile gibt es keine (Stand 25.10.2026). Als Wette wären private Gewinne nicht einkommensteuerpflichtig, als Derivat fielen 27,5 % an. Dazu kommt eine Krypto-Ebene nach § 27b EStG, weil Polymarket in einem Dollar-Stablecoin abrechnet.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Offen: Kein BMF-Erlass, keine Entscheidung zu Prognosemärkten. Diskutiert werden die Einordnung als Wette und als Derivat nach § 27 Abs. 4 EStG.
  • Wette: Private Wettgewinne sind keiner Einkunftsart zugeordnet und damit nicht einkommensteuerpflichtig. Verluste zählen dann ebenfalls nicht.
  • Derivat: Sondersteuersatz 27,5 % nach § 27a EStG, Verluste mit anderen Kapitaleinkünften desselben Jahres verrechenbar.
  • Krypto-Ebene: Krypto gegen Krypto ist nach § 27b Abs. 3 EStG keine Realisierung, Krypto gegen Euro schon. Ob eine Ja- oder Nein-Position selbst eine Kryptowährung ist, ist offen.
  • Praxis: Bitpanda zieht beim Verkauf von Krypto gegen Euro automatisch KESt ab. Polymarket selbst behält keine österreichische Steuer ein.

Die Rechtslage zur Nutzung insgesamt steht in Polymarket in Österreich: Legal, verfügbar, Steuern, den Überblick bietet unser Hub Prognosemärkte in Österreich.

Die vier Stationen einer Polymarket-Position

Steuerlich lohnt es sich, den Weg des Geldes in Stationen zu zerlegen. An jeder Station stellt sich eine eigene Frage.

StationVorgangSteuerliche Frage
1Euro gegen USDC tauschen (z. B. bei Bitpanda)Anschaffung einer Kryptowährung, kein Realisierungsvorgang
2USDC zu Polymarket senden, Umwandlung in pUSDTausch Krypto gegen Krypto, nach § 27b Abs. 3 EStG keine Realisierung
3pUSD gegen Ja- oder Nein-Anteile, Verkauf oder EinlösungKern der Frage: Wette, Derivat oder Krypto-Tausch?
4USDC zurück zur Börse, Verkauf gegen EuroRealisierung nach § 27b EStG, auch für Euro-Dollar-Kursdifferenzen

Wie Einzahlung und Umwandlung technisch ablaufen, zeigt Polymarket Einzahlung aus Österreich mit Bitpanda, die Grundlagen erklärt Was ist Polymarket?. Station 1 und 2 sind vergleichsweise klar. Die Unsicherheit liegt in Station 3, und sie wirkt auf Station 4 durch: Je nachdem, wie Station 3 eingeordnet wird, ändern sich die Anschaffungskosten der USDC, die du am Ende in Euro tauschst.

Einordnung 1: Polymarket-Position als Wette

Polymarket-Positionen ähneln wirtschaftlich klassischen Wetten: Du setzt Geld auf einen Ausgang, bei Eintritt erhältst du 1 Dollar pro Anteil, sonst nichts. Das österreichische Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten. Private Wett- und Spielgewinne gehören zu keiner davon und sind deshalb nicht einkommensteuerpflichtig. Umgekehrt sind Verluste steuerlich unbeachtlich.

Die Steuerberatungskanzlei hinter crypto-tax.at (Beitrag vom 19.08.2026) sieht vieles dafür, Polymarket-Positionen „in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ähnlich wie klassische Wetten“ zu behandeln. Das ist eine Fachmeinung, keine verbindliche Auskunft.

Einordnung 2: Polymarket-Position als Derivat

§ 27 Abs. 4 EStG zählt zu den Einkünften aus Derivaten unter anderem den Differenzausgleich, Stillhalterprämien und Einkünfte aus der Veräußerung oder sonstigen Abwicklung von Termingeschäften wie Optionen, Futures und Swaps sowie sonstigen derivativen Finanzinstrumenten. Eine Ja-Position, die je nach Ereignis 1 oder 0 Dollar wert ist, ähnelt einer binären Option. Das spricht für diese Einordnung.

Folgen als Derivat:

  • Steuersatz: 27,5 % nach § 27a Abs. 1 EStG, unabhängig vom übrigen Einkommen.
  • Verluste: Nach § 27 Abs. 8 EStG mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar, aber nicht mit Zinsen aus Bankguthaben und nicht mit anderen Einkunftsarten wie Gehalt.
  • Kein Abzug an der Quelle: Polymarket ist kein österreichischer Abzugsverpflichteter. Die Einkünfte wären in der Steuererklärung zu erfassen.
EinordnungGewinneVerlusteErklärung
WetteNicht einkommensteuerpflichtigSteuerlich unbeachtlichKeine Erfassung als Einkünfte
Derivat (§ 27 Abs. 4 EStG)27,5 %Mit Kapitaleinkünften desselben Jahres verrechenbar, nicht mit BankzinsenBeilage E1kv
Krypto-Tausch (§ 27b EStG)27,5 % auf realisierte WertsteigerungMit Kapitaleinkünften verrechenbarBeilage E1kv

Die Krypto-Ebene: § 27b EStG

Seit der ökosozialen Steuerreform gehören Kryptowährungen zum Kapitalvermögen. Laut BMF gelten die neuen Regeln seit 1. März 2022. Kryptowährungen, die nach dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden, sind Neuvermögen und unterliegen dem Sondersteuersatz von 27,5 %. Ältere Bestände sind Altvermögen. Bei Polymarket-Guthaben handelt es sich praktisch immer um Neuvermögen.

Die zentrale Regel steht in § 27b Abs. 3 EStG: „Der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere Kryptowährung stellt keine Realisierung dar.“ Der Tausch gegen andere Wirtschaftsgüter oder Leistungen, einschließlich Euro, ist dagegen eine Realisierung.

Stablecoins wie USDC können laut BMF unter den Begriff der Kryptowährung fallen. Bitpanda behandelt sie für den österreichischen Steuerabzug ausdrücklich als Kryptowährung.

Daraus ergeben sich zwei offene Fragen für Polymarket:

  • Ist der Kauf einer Position ein Tausch Krypto gegen Krypto? Eine Ja- oder Nein-Position ist ein Token auf Polygon. Ob sie die Definition in § 27b Abs. 4 EStG erfüllt (digitale Darstellung eines Werts, als Tauschmittel akzeptiert), ist zweifelhaft. Ist sie keine Kryptowährung, wäre der Kauf mit USDC ein Tausch gegen ein anderes Wirtschaftsgut und damit eine Realisierung der in den USDC aufgelaufenen Kursgewinne.
  • Was gilt für die Euro-Dollar-Schwankung? USDC ist an den Dollar gekoppelt. Steigt der Dollar gegenüber dem Euro, entsteht beim Rücktausch in Euro ein Kursgewinn, auch ohne einen einzigen gewonnenen Markt. Dieser Teil fällt unter die Krypto-Regeln mit 27,5 %.

Bitpanda und der automatische KESt-Abzug

Seit 1. Jänner 2024 müssen österreichische Krypto-Dienstleister die KESt auf Kryptogewinne einbehalten. Bitpanda zieht laut eigener FAQ beim Verkauf gegen Euro 27,5 % auf realisierte Kursgewinne ab, berechnet nach dem gleitenden Durchschnittspreis. Tausch in USDC ist dort steuerfrei.

Für USDC, die von Polymarket zurückkommen, fragt Bitpanda Kaufdatum und Kaufpreis ab. Ohne Angaben nimmt Bitpanda pauschal an, dass 50 % des Erlöses Gewinn sind, und behält 27,5 % davon ein, also 13,75 % des Erlöses. Welche Anschaffungskosten bei Polymarket-USDC richtig sind, hängt an der ungeklärten Einordnung. Bei relevanten Beträgen solltest du das vor dem Verkauf mit einer Steuerberatung klären. Den praktischen Ablauf beschreibt Polymarket Auszahlung nach Österreich.

Steuererklärung: E1kv über FinanzOnline

Kapitaleinkünfte, für die keine KESt einbehalten wurde, werden mit der Beilage E1kv zur Einkommensteuererklärung erklärt. Das geht über FinanzOnline. Die Beilage hat eigene Abschnitte für Einkünfte aus Derivaten und aus Kryptowährungen. Die Kennzahlen ändern sich gelegentlich. Prüfe sie im aktuellen Formular E1kv des BMF für das jeweilige Veranlagungsjahr.

Auch wer Gewinne als steuerfreie Wette einordnet, kann die gewählte Einordnung gegenüber dem Finanzamt offenlegen. crypto-tax.at empfiehlt bei größeren Beträgen, die Einkünfte in der Steuererklärung offenzulegen und die Einordnung zu dokumentieren. Bitpanda stellt einen Jahressteuerreport in der App bereit, den du für die Erklärung und einen allfälligen Verlustausgleich nutzen kannst.

Dokumentation: Was du aufheben solltest

Ohne verbindliche Einordnung ist gute Dokumentation dein bester Schutz. Sie erlaubt jede der drei Einordnungen nachträglich zu belegen.

UnterlageWoherWofür
Euro-Einzahlung und USDC-KaufBitpanda-AbrechnungAnschaffungskosten der USDC
Transfer zu PolymarketTransaktions-ID, polygonscan.comNachweis der Einzahlung
Trades und EinlösungenAktivitätsverlauf im Polymarket-Portfolio, als Export (falls angeboten) oder ScreenshotsGewinn und Verlust je Markt
AuszahlungTransaktions-ID der Polymarket-AuszahlungVerknüpfung mit dem Bitpanda-Eingang
Verkauf gegen EuroBitpanda-Abrechnung, JahressteuerreportEinbehaltene KESt, Erlös
Euro-Dollar-KursKurs am Tag jeder TransaktionUmrechnung für die Erklärung

Notiere dir außerdem deine Polymarket-Wallet-Adresse. Alle Transaktionen sind darüber öffentlich auf Polygonscan nachvollziehbar.

FAQ: Polymarket Steuern Österreich

Muss ich Polymarket-Gewinne in Österreich versteuern?

Das ist offen. Als Wette wären private Gewinne nicht einkommensteuerpflichtig, als Derivat fielen 27,5 % an. Das Finanzministerium hat sich bisher nicht festgelegt. Unabhängig davon können Kursgewinne von USDC gegenüber dem Euro steuerpflichtig sein.

Ist der Tausch von USDC in pUSD steuerpflichtig?

Nach § 27b Abs. 3 EStG ist der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere keine Realisierung. Da pUSD ein 1:1 durch USDC gedeckter Stablecoin ist, spricht viel für einen steuerneutralen Tausch. Offen ist der nächste Schritt, der Kauf einer Ja- oder Nein-Position.

Kann ich Polymarket-Verluste mit Aktiengewinnen verrechnen?

Nur wenn Polymarket-Positionen als Derivate oder Krypto-Vorgänge eingeordnet werden. Dann sind Verluste nach § 27 Abs. 8 EStG mit anderen Kapitaleinkünften verrechenbar, nicht aber mit Bankzinsen oder Gehalt. Als Wette zählen Verluste steuerlich nicht.

Zieht Polymarket österreichische KESt ab?

Nein. Polymarket ist kein österreichischer Dienstleister. Einen automatischen Abzug gibt es erst, wenn du USDC bei einer österreichischen Plattform wie Bitpanda gegen Euro verkaufst.

Wo trage ich Polymarket-Einkünfte ein?

Kapitaleinkünfte ohne KESt-Abzug gehören in die Beilage E1kv, einzureichen über FinanzOnline. Welcher Abschnitt passt, hängt von der Einordnung ab. Die aktuellen Kennzahlen stehen im Formular des jeweiligen Jahres.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt bzw. an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Teilnahme an Glücksspiel erst ab 18. Hilfe bei Glücksspielproblemen: check-dein-spiel.de.

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